Termine Steuerzahlungen:
(ohne Berücksichtigung der Schonfristen - Termin ist immer 10. (15. für die GewSt) - wenn
der 10. auf ein Wochenende fällt, dann ist der darauffolgende Montag Termin.)
Umsatzsteuer ohne Dauerfristverlängerung
- monatlich - April: 10.05.2024
- vierteljährlich - II. Quartal 2024: 10.07.2024
Umsatzsteuer mit Dauerfristverlängerung
- monatlich - März: 10.05.2024
- vierteljährlich - I. Quartal 2024: 10.05.2024
Lohnsteuer
Einkommensteuer
- vierteljährliche Vorauszahlung - II. Quartal 2024: 11.06.2024
Gewerbesteuer
- vierteljährliche Vorauszahlung - II. Quartal 2024: 15.05.2024